Systemische Familienberatung
Leistungsangebot
- ambulante, aufsuchende Familienarbeit
- Abrechnung über Fachleistungsstunden in Anlehnung an §9 des Rahmenvertrags
- private Abrechnung möglich
- flexible Arbeitszeiten, auch an Sonn- und Feiertagen
- Netzwerkarbeit (Schulen, Kindergärten, Ämter, etc.)
Zielgruppe
Kinder, Jugendliche und Familien mit besonderen Problemkonstellationen
- soziale und psychische Auffälligkeiten
- Eltern und Kinder mit traumatischen Erfahrungen
- drohende Fremdunterbringung
- Rückführung in das Herkunftssystem bei bestehender Fremdunterbringung
- "Patchwork"-Familien
- Hilfe bei Verselbstständigung junger Erwachsener
Gesetzliche Grundlagen der Arbeit (SGB VIII)
- Hilfe zur Erziehung (§ 27)
- Erziehungsberatung (§ 28)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31)
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35)
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a)
- Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41)
In den Leistungen enthalten
- Kontakt
- Kontrakt
- Problemanalyse
Ergibt sich aus dem Erstgespräch die Notwendigkeit einer weiteren psychologischen Diagnostik wird zeitnah ein Termin bei dem Kooperationspartner Andreas Krombholz vereinbart. Die sich aus dem Gespräch ergebenden Maßnahmen werden in Absprache mit den Beteiligten abgestimmt und insofern möglich zeitnah eingeleitet.
- Lösungsangebote (fest eingebunden in das Hilfeplanverfahren)
- Evaluation (Qaulitätssicherung durch kollegiale Fallgespräche und Supervision
Bei der Kindeswohlgefährdung und besonderen Vorkommnissen erfolgt eine unverzügliche Mitteilung an den öffentlichen Träger der Maßnahme und dem Personensorgeberechtigten. Eine insoweit erfahrene Fachkraft entsprechend dem § 8a SGB VIII wird vorgehalten.